Die Vorarbeit
Eigentlich sollte vor jedem Fahrtantritt ein (wenn auch kurzer) technischer Check des Fahrzeuges erfolgen. Dazu gehört (mindestens!), um das Fahrzeug herum zu gehen, einen Blick auf das Profil der Reifen zu werfen. Auch regelmäßige Kontrollen des Luftdrucks der Reifen sollten selbstverständlich sein.
Vor dem Eintritt einer Urlaubsreise mit einem Fahrzeug muss eine solche Überprüfung natürlich intensiver sein. Das Fahrzeug sollte in einem verkehrssicheren und technisch optimalen Zustand sein. Hier gibt es auch Werkstätten, die eine entsprechende Überprüfung ("Urlaubs-Check") anbieten.
Besonderer Augenmerk sollte auf den Luftdruck der Reifen gelegt werden: dieser ist bei (voll-) beladenem Fahrzeug und langer Autobahn-Fahrt regelmäßig zu ermäßigen.
Auch die Art und Weise der Beladung ist entscheidend - eine gute Sicht nach allen Seiten muss gewährleistet sein (schon aus Gründen der eigenen Sicherheit). Natürlich muss das zulässige Gesamtgewicht (Höchstgewicht des beladenen Fahrzeugs) beachtet werden - eine Überschreitung dieses Gewichts kann negative folgen für das gesamte Fahrverhalten haben!
Nicht vergessen werden sollte auch, welche Dokumente mitzuführen sind (grüne Versicherungskarte, Schadensbericht bei Unfall, Fragebogen).
In einigen Ländern Europas ist der Versicherungsschutz nicht so umfassend wie in Deutschland, die Höchstbeträge für Schadenersatz deutlich geringer, einzelne Schadenspositionen werden nicht ersetzt - es besteht somit die Gefahr, auf einem Teil seines Schadens "sitzen zu bleiben". Hier muss überlegt werden, ob für die Urlaubsreise eigene Versicherungen erhöht oder zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden, ggf. ist dann auch ein "Schutzbrief" einer entsprechenden Organisation unerlässlich.
Entsprechende Überlegungen sollten rechtzeitig vor einer Urlaubsreise angestellt werden - nach einem Unfall oder einem Schadensereignis ist es regelmäßig zu spät!
Die Verkehrsregeln
In einem sind sich die europäischen Länder einig: wer Verkehrsregeln übertritt, muss zahlen. Die Höhe des Bußgeldes ist jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das betrifft sogar selbst relativ harmlose Vergehen wie falsches Parken. Während hierzulande der Bußgeldkatalog dafür einen Betrag zwischen fünf und 35 EUR ausweist, geht es in Irland erst bei 80 EUR los.
Auffallend hohe Geldbußen werden traditionell in Skandinavien, aber auch in Belgien, Frankreich, der Schweiz und in Spanien verhängt. Norwegen und Finnland sind bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in jeder Beziehung Spitzenreiter. In Finnland gelten für die meisten Verkehrsdelikte Strafen, die von der Höhe des Einkommens abhängig sind. So kann z. B. Überholen trotz Verbots bis zu einem halben Monatsgehalt kosten. In Osteuropa sind die Bußgelder im allgemeinen noch nicht ganz auf westeuropäischem Niveau.
Nur noch in vier europäischen Reiseländern gilt derzeit die 0,8-Promille-Grenze: in Großbritannien, Irland, Luxemburg und in der Schweiz. In der Schweiz soll die 0,5-Promille-Grenze im kommenden Jahr eingeführt werden. Wer alkoholisiert fährt, muss mit teilweise hohen Bußgeldern rechnen. Ähnlich hart wie Alkohol am Steuer wird in vielen Ländern auch das Fahren unter Drogeneinwirkung bestraft. In Österreich wurden kürzlich die entsprechenden Straftatbestände verschärft.
In der Regel werden Übertretungen im Ausland auch in dem jeweiligen Land selbst geahndet. Österreich unterhält seit fast fünfzehn Jahren mit Deutschland ein Vollstreckungshilfeabkommen. In den übrigen europäischen Ländern versucht man deshalb, bei Verkehrsverstößen von Ausländern möglichst gleich an Ort und Stelle abzukassieren. Wer nicht zahlen kann oder will muss damit rechnen, dass der Führerschein oder sogar das Fahrzeug vorübergehend beschlagnahmt werden.
Wichtige Verkehrsvorschriften im Ausland
Frankreich:
Italien:
Schweiz:
Rechtsanwalt
Michael Erath
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Fachanwalt für Strafrecht
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