Verkehrsunfallrecht: Italien
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Verkehrsunfällen in Italien:
Vorab: Die Regulierungspraxis in Italien weicht von der deutschen in verschiedenen Punkten ab.
Die Dauer der Regulierung kann sich über einer längeren Zeitraum erstrecken, eine Wertminderung wird im allgemeinen nicht anerkannt.
· Besonderheiten beim Unfall:
Die Polizei nimmt in der Regel nur Unfälle mit Personenschäden und hohem Sachschaden auf
Bitte beachten Sie: Bei einem Unfall unbedingt die Versicherung und die Versicherungsnummer des Schädigers erfragen.
Diese Angaben finden Sie im Regelfall an einer Plakette auf der Windschutzscheibe.
Nur aufgrund des Namens und Kennzeichens des Schädigers lässt sich die Versicherung nur unter größten Schwierigkeiten ermitteln.· Gesetzliche Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca. 1.5 Mio. DM für Personenschäden und Sachschäden.· Erstattung von Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.· Erstattung von Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist die Vorlage einer Werkstattrechnung ausreichend.
Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt.
Auch in Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil sein, da dies die Dauer der Regulierung verkürzt und der Geschädigte aufgrund höherer Preise in Deutschland nicht mit einem Abzug rechnen muss.
Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich die Übersetzung in die italienische Sprache.· Schmerzensgeld:
In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine strafbare Handlung zugrunde lag. (Bei Unfällen mit schweren Personenschäden kann der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe des Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen.· Verdienstausfall:
Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall erlitten, wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich hier ein Attest eines italienischen Arztes, was die Regulierungsdauer beschleunigt.· Hausfrauenschaden:
Der Hausfrauenschaden wird nach italienischem Recht ersetzt.· Mietwagen:
Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der Reparaturdauer ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die Wiederbeschaffungszeit maßgebend.
Bitte beachten: Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben kann aufgrund der Schwierigkeit der Informationsbeschaffung im Hinblick auf das ausländische Recht nicht übernommen werden.
Rechtsanwalt
Michael Erath
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