LKW Unfall, was nun?
Wussten Sie eigentlich, daß die Kosten des Rechtsanwalt genauso wie die Kosten des Gutachters zum Schaden gehören?
Wenn Sie einen Unfall in Deutschland, egal ob mit einem Ausländer oder als Ausländer, erlitten haben, gehört der Anwalt zum Schaden. Die Abwicklung, bzw. die Geltendmachung des Schadens, sprich die Auseinandersetzung mit der Versicherung kann dem Anwalt übertragen werden, denn die Anwaltskosten gehören wie die Sachverständigenkosten direkt zum Schaden und sind von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zu tragen.
Der Verfasser hat bislang eine Unzahl, in der Hauptsache LKW Unfälle abgewickelt. Somit ist ihm die Problematik bekannt. Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang von Nöten, dass die Erfassung des Unfalls, des Schadens eine zentrale Rolle spielen, womit bei deren Vernachlässigung Einbußen zu beklagen sind. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die Restwertangebote der Versicherungen hingewiesen, wobei sich unter den Aufkäufern auch "schwarze Schafe" befinden.
Insbesondere empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwaltes, da dieser die Unfallakte einsehen kann und wird. Hiernach kann er beurteilen, inwieweit eine Haftung des Unfallgegners gegeben ist. Auch wird dieser sämtliche Schadenspositionen, insbesondere den Verdienstausfall des LKW geltend machen. Soweit ein Mitverschulden des Fahrers mit einer ordnungs- oder strafrechtlichen Verfolgung des Fahrers einhergeht, kann er infolge der Sachnähe dieses Verfahren mit bearbeiten. Nicht selten wird daher bei einem Mitverschulden die Gegenseite auch Ihre Ansprüche geltend machen, womit der Anwalt bei der eigenen Versicherung um Abwehrdeckung für den Schaden nachsuchen wird, da die Schadensabwehr zunächst alleinige Sache des eigenen Haftpflichtversicherers ist. Soweit der Fahrer verletzt ist wird er dessen eigene Ansprüche sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei der gegnerischen Versicherung einfordern.
Mit einem Unfall wird eine Unmenge von Rechtsbeziehungen hervorgerufen, die zu bewältigen sind. Letztlich wird sich der Anwalt bei einem Unfall mit Ausländer sich auch an die Deutsche Regulierungshilfe wenden.
Soweit der Schadensgrund als auch die Schadenshöhe streitig sind, vermag der Anwalt diese gerichtliche geltend machen. Damit liegt es doch nahe von vornherein diesen zu beauftragen und nicht erst wenn man in der Sache nicht mehr weiter kommt und etliche Zeit mit der Bearbeitung vertan und sich ggf, festgefahren hat durch in Unkenntnis abgegebene Erklärungen. Denn: Wie formuliert so reguliert.
Manche, insbesondere Betriebe sind daher dazu übergegangen diese Schäden durch Anwälte erledigen zu lassen, was nicht nur Personalkosten spart.
In der USA können Sie in den Gelben Seiten lesen, dass die Anwälte bei Unfällen ihr Mandat umsonst bearbeiten: Personal injury- accident - nursury abuse = no costs. In Deutschland ist diese Art der Anwaltswerbung nicht zulässig, weshalb viele im Unklaren sind und nicht wissen, dass der Anwalt quasi zum Schaden gehört. Das Problem ist ggf. die Haftungsquote. Soweit die Versicherung nicht in vollem Umfang haftet, zum Beispiel nur zu 50 % , z.Bsp. wegen Mitverschuldens oder einer anzurechnenden Betriebsgefahr, trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten nur zur 50 % . Der Anwalt kann daher seine Gebühren nur aus dem durchgesetzten und von der Haftpflichtversicherung gezahlten Betrag geltend machen.
Soweit sie mehr begehren, muss dem Anwalt der Auftrag erteilt werden, den Rest geltend zu machen, was dann Gebühren auslöst, die im Unterliegensfall von Ihnen, ggf. von Ihrer Rechtsschutz getragen werden.
Nichts desto trotz : Gute Fahrt
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