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LKW-Recht und VBGL

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Bußgeldkatalog 2024 für LKW


Als LKW-Fahrer gibt es spezifische Bußgeldvorschriften, die besonders relevant sind. Hier sind die wichtigsten:

Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Innerorts bis 10 km/h zu schnell: 20 Euro.

  • Innerorts ab 16 km/h zu schnell: 80 Euro und ein Punkt.

  • Außerorts bis 10 km/h zu schnell: 20 Euro.

  • Außerorts ab 26 km/h zu schnell: 150 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Lenk- und Ruhezeiten

  • Überschreiten der täglichen Lenkzeit um bis zu eine Stunde: 30 Euro pro angefangene halbe Stunde.

  • Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten: ab 60 Euro pro fehlende Stunde.

Abstandsverstöße

  • Nicht ausreichender Abstand bei über 50 km/h: 80 Euro und ein Punkt.

  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch zu geringen Abstand: ab 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Überladung

  • Überladung bis 2%: 30 Euro.

  • Überladung ab 20%: 190 Euro und ein Punkt.

Technische Mängel

  • Fahren mit erheblichen technischen Mängeln: 90 Euro und ein Punkt.

  • Fahren mit defektem oder fehlendem Fahrtenschreiber: 150 Euro und ein Punkt.

Weitere wichtige Vorschriften

  • Überfahren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke: 350 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

  • Nichtbildung einer Rettungsgasse: 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

  • Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot für LKW: 570 Euro.



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Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).

Rechtsanwalt Michael Erath
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Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht


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