LKW-Recht und VBGL

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Bußgeldkatalog 2024 für LKW

Abstandsverstöße LKW 2024

Für LKW-Fahrer gelten spezielle Bußgeldvorschriften bei Abstandsverstößen, die besonders auf Autobahnen und bei höheren Geschwindigkeiten von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Regelungen und Sanktionen:

  1. Mindestabstand: LKWs über 3,5 Tonnen müssen auf Autobahnen ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten



  2. Bußgelder bei Abstandsverstößen:

    • Unter 80 km/h: Wenn der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt, fällt in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro an​ 

    • Über 80 km/h:
      • Weniger als 5/10 des halben Tachowerts:
        • 81-100 km/h: 240 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.

        • 101-130 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.

        • Über 130 km/h: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot​ 



      • Weniger als 2/10 des halben Tachowerts:
        • 81-100 km/h: 320 Euro Bußgeld, 1 Punkt.

        • 101-130 km/h: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

        • Über 130 km/h: 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot​ 







  3. Gefährdung und Unfallrisiko: Ein zu geringer Abstand erhöht das Risiko für Auffahrunfälle erheblich. Statistiken zeigen, dass LKWs an einem beträchtlichen Anteil solcher Unfälle beteiligt sind, insbesondere auf Autobahnen​



Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass LKW-Fahrer genügend Zeit und Raum haben, um sicher zu bremsen und Unfälle zu vermeiden. Einhalten der Abstandsregeln ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für die Verkehrssicherheit.




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Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).

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