Vorab mag darauf hingewiesen werden, daß gerade die Achslastüberschreitungen sowie die unteilbare Ladung eine nicht unwesentliche Rolle beim Schwertransport darstellen.
Die Achslastüberschreitung, die sich in der hohen Aufliegelast des Schwanenhalses konkretisiert, vermag bei Baggertransporten am meisten vorliegen. Bei der Polizei gibt es Spezialisten, die beim bloßen Hinsehen aufgrund der Stellung des Baggers die Achslastüberschreitung erkennen. Ob dies dem Fahrer zuzurechnen ist, der die Achslasten teilweise ablesen kann, bedarf der Würdigung des Einzelfalles. Insbesondere können Bagger aufgrund der Abmessungen nur ganz individuell verladen werden. Bei Tiefbettverladung kann der überhöhten Aufliegelast durch Einbringen eines Dolly Fahrwerks, soweit technisch vorgesehen, begegnet werden.
Anders verhält es sich bei der unteilbaren Ladung, wobei darauf geachtet werden sollte, daß nicht nur die Genehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO, bzw. § 46 Nr 5 StVO sondern auch die nach § 70 StVZO eine teilbare Ladung, ggf. unter Auflagen nach § 71 StVZO zuläßt.
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Michael Erath
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