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Schwertransport

Transit BRD Überlänge u.a., Genehmigungsservice

Transit BRD Überlänge u.a., Genehmigungsservice

Mit Überhöhe und Überlänge im Transit durch die BRD

Eine polnische Firma will mit dem Autotransporter (Lkw mit Anhanger) LKWs und Sattelzugmaschinen durch die BRD transportieren. Sie braucht eine Ausnahmegenehmigung von der StVZO. Es geht bei der Erlaubnis im folgendes: Fall: Die Ladung der Fahrzeugkombination ist zu hoch (bis 4,5 M) und zu lang (bis 22 M). Es geht  um eine standige Erlaubnis auf der Strecke: Frankfurt (Oder) bis Venlo. Wer erteilt eine Ausnahmegenehmigung ?

Die Firma braucht wohl

a) eine Ladungsgenehmigung: § 46 Abs. 1 Nr. 4 StVO i. V. m. §§ 22, 18 StVO wegen der Höhe (Wegen des transportierten Lkw-Führerhauses). Es wird davon ausgegangen, dass die Ladung die "Höhe bestimmt", d. h. nach oben hin nicht innerhalb der Silhouette des Transportfahrzeugs "verschwindet" (auch nicht Plane mit Spriegel, sonst /0er StVZO).

b)Hins. der Länge § 70 StVZO (70er) von § 32 StVZO, weil das Transportfahrzeug länger als 18,75m. Ich glaube aber nicht, dass diese Genehmigung erteilt wird,  das sie nur für unteilbare Ladung gilt.- Dann müsste ohne Anhänger oder mit weniger Ladung gefahren werden. Bei Ladungsüberstand  (grds. 1,5 m) sind max. 20,75m gesetzlich zulässig (§ 22 Abs. 4 Satz 2 StVO). Zur (fahrzeugbezogenen) 70er käme die streckenbezogene Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO hinzu.

C) Zugunsten der Firma ist grds. zu beachten, dass bei Autotransportern die hintere Ladestütze bei der Berechnung nicht zählt (§ 32 Abs. 7 StVZO).

Örtlich zuständig sind die Behörden am Grenzübertrittsort. Für 46er und 29er die Kreisverwaltungsbehörde, für 70er eine Regierung oder ein Landesbetrieb/ Landesamt. ( Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenbau Lindenallee 51, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten. Tel.: 03342/ 355-443, Fax: 03342/ 355-455, Zuständig hier wohl Brandenburg ).

Genehmigungsservice: ( Gerne werden hier weitere Dienstleister genannt )

HL- Eavy Logistik Marion Spottock, Dorfstr. 24, 92648 Vohenstrauß, Tel.: 09651/ 924 934; Fax:09651/ 924 936 oder Reichenberger Logistik, Tel.: 09674/ 924 778.

WHM Werner Deger Fuhparkmanagement, Kapellenstr. 17, 86441 Zusmarshausen, Tel.: 08291/ 9230; Fax: ...169864,   whm.deger@t-online.de

2. Überlänge im Wechseltrailerverkehr

Ist es möglich in Kombination 3 Achs Zugmaschine und Kühlkoffer eine Überlängengehnehmigung von 20 cm zu erwirken?  Ich fahre Wechseltrailerverkehr und überschreite daher gegebenenfalls die Mindestlänge. LKW Recht meint: Das geht nicht.

Adolf Rebler ( Autor Handbuch Schwerverkehr ) : Das sehe ich auch so: Nur für unteilbare Ladung. Bei Lkw-Zügen gibt es hier eigentlich nur ein Fallkonstellation: Transport der unteilbaren Ladung (i. d. R. Gewicht!) - z. B. Bagger einer Baufirma- auf einem Anhänger, Zugmaschine nur belastet, soweit für die Traktion notwendig.

 Im vorliegenden Fall kann entweder eine kürzere Zugmaschine (2-Achser, da keine "Gewichtsprobleme", die eine stärkere 3-Achs-Zugmaschuine erfordern) verwendet werden oder es darf eben kein Anhänger mitgeführt werden. Für Kühlfahrzeuge gibt es nur die (gesetzliche) Ausnahme bei der Breite: 2,60 m.

Gute Fahrt

  

 

 

 

 

 

 

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