LKW-Recht und VBGL

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Schwertransport

Schwertransport Genehmigung ohne Fuhrpark

Schwertransport Genehmigung ohne Fuhrpark

Genehmigung ohne eigenen Fuhrpark ?

 

Eine Schwerlastspedition (seit 2001) ohne eigenen Fuhrpark und versucht seit 7 Jahren Genehmigungen § 46/29 bei ihrer Behörde im Vogelsbergkreis zu beantragen, was ihr nicht gelingt, da man dort immer wieder neue Einwände vorbringt,  die ihr ein Genehmigungsverfahren dort unmöglich bzw. unwirtschaftlich machen. Nun habe hat sie die Befürchtung, das ihr VEMAGS mittelfristig aufgezwungen wird und damit ihre Behörde unumgänglich ist. Zur Zeit bedient sie sich Service-Unternehmen verschiedener Art im ganzen Bundesgebiet.  Das aktuelle Problem, denn die versuchte erneut eine Gen. nach § 46 zu erlangen, ist folgendes: Sie ist sind der Auffassung, dass sie Antragsteller und transportausführende Person ist und somit keine Vollmachten vorlegen muss, bzw. Kennzeichen mehrer Fahrzeugkombinationen und mehrer Frachtführer im Antrag angeben, was bundesweit bis jetzt nie ein Problem für sie war. Die Behörde ist anderer Meinung und möchte für jedes Kennzeichen bzw.

Frachtführer einen separaten Antrag, was die Verfahrenskosten erheblich nach oben treibt und uns einen Wettbewerbsnachteil beschert. 

 

Hierzu die Stellungnahme von Herrn Oberregierungsrat Adolf Rebler, Regierungsamtsrat, Regensburg ; Verfasser des Leitfadens : Großraum und Schwertransporte

 

1. Wo eine 29er, da auch ein 70er. Die wird wohl der jeweilige Fahrzeughalter haben, der den Transport tats. durchführt.

2. Der Mandant tritt hier wohl als eine Art "Genehmigungs Service" ( GenS ) auf. Nach OVG NRW, VRS 83, 298 ff. muss eine Erlaubnis auch einen GenS erteilt werden (Anspruch!).

3. In Bayern unterscheiden wir zwischen einem GenS, der Transporte für andere vermittelt oder - wie hier- auch Spediteur ist und die Erl. im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung beantragt. Er übernimmt auch die Haftung für den Transport.

4. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (bei Dauererlaubnis z. B. Zuverlässigkeit) besteht kein rechtlich haltbarer Grund, die Erlaubnis zu versagen.

5. VEMAGS ist eine künftige Online-Variante zur Abwicklung des Genehmigungs- verfahrens. Derzeit scheint es aber hier und da noch Einführungsprobleme zu geben (wir arbeiten noch nicht danach). Ziel ist es, dass "alle" mitmachen.

 

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